Zeitmessung Spielplatzkontrolle

Die DIN EN 1176-7 schreibt vor, dass Spielplätze mindestens einmal wöchentlich visuell und spätestens alle drei Monate operativ inspiziert werden müssen. Einmal im Jahr kommt noch eine Hauptinspektion hinzu. Es müssen also sehr viele Kontrollen durchgeführt werden. Besonders für Kommunen, mit ihren vielen – über das ganze Stadt-/Gemeindegebiet verteilten  Spielplätzen – entsteht daraus ein großer Aufwand. Wenn die Kontrollen in Eigenregie durchgeführt werden sollen, stellt sich die Frage, wie hoch dieser Aufwand genau ist, um den Personalbedarf für diese Aufgabe zu ermitteln. Weiterlesen „Zeitmessung Spielplatzkontrolle“